Arbeitslosengeld 2026 - ALG 1 Höhe, Dauer und Antrag
Arbeitslosengeld I ist die Versicherungsleistung für Arbeitnehmer nach Jobverlust. Es ist deutlich höher als Bürgergeld, setzt aber Beitragszeiten voraus.
Rechtliche Einordnung: SGB III (Arbeitsförderung) und die Vorschriften der Bundesagentur für Arbeit. Die Tabellen und Beispiele unten helfen beim Abgleich mit Ihrem persönlichen Bescheid oder Vertrag.
Kennzahlen und Übersicht
Die Zahlen zu Arbeitslosengeld 2026 - ALG 1 Höhe, Dauer und Antrag ändern sich mit Gesetzesanpassungen. Deshalb immer gegen den aktuellen Bescheid halten.
| Kriterium | Regel 2026 | Praxis |
|---|---|---|
| Leistungssatz | 60 % Netto (ohne Kind) | Basis |
| Mit Kind | 67 % Netto | höherer Satz |
| Mindestbeitragszeit | 12 Monate / 2 Jahre | versicherungspflichtig |
| Anspruchsdauer | bis 24 Monate | nach Alter/Beitrag |
| Nebenverdienst | Freibetrag 165 € | danach Anrechnung |
| Nachfolge | Bürgergeld | wenn ALG 1 endet |
Rechenbeispiel
Rechenfall: Netto vor Arbeitslosigkeit 2.100 Euro, kein Kind. ALG 1 = 60 Prozent = 1.260 Euro monatlich. Läuft der Anspruch nach 12 Monaten aus und es gibt kein neues Einkommen, kann Bürgergeld (Regelbedarf 2026: 563 Euro allein) als Nachfolgeleistung geprüft werden – plus KdU.
Details und Praxis
2026 melden viele Arbeitnehmer den Jobverlust zu spät. ALG 1 beginnt frühestens ab Meldetag bei der Agentur – nicht rückwirkend ab Kündigungsdatum. Eine Sperrzeit droht bei Eigenkündigung oder Abfindungsannahme ohne Prüfung.
Schritt für Schritt
Online arbeitslos melden, Termin wahrnehmen, Kündigungsschreiben und letzte Lohnabrechnungen mitbringen. Nebenverdienst und Nebenjobs sofort angeben.
- Unterlagen für Arbeitslosengeld 2026 - ALG 1 Höhe, Dauer und Antrag sammeln
- Fristen und Antragswege prüfen
- Bescheid oder Vertrag gegen Tabelle halten
- Bei Abweichungen schriftlich nachfragen
- Widerspruchsfristen im Kalender notieren
Typische Fehler
Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet. Wer einen Minijob nicht meldet, riskiert Rückforderungen.
ALG-1-Bezug nutzen, um Weiterbildung oder Umschulung (mit Förderung) zu planen – bevor Anspruchsdauer verfällt.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitslosengeld (ALG 1) 2026: Voraussetzungen, Leistungshöhe, Anspruchsdauer und Unterschied zu Bürgergeld verständlich erklärt.
Wer sich mit Arbeitslosengeld beschäftigt, sollte Bescheide und Verträge der letzten Monate griffbereit haben. Weichen Tabellenwerte vom Bescheid ab, lohnt eine schriftliche Nachfrage.
Bei Arbeitslosengeld lohnt es sich, Antragsdatum und Eingangsbestätigung zu notieren. Fristen für Widerspruch oder Nachreichung gehören in den Kalender.
Ändert sich Einkommen, Haushalt oder Miete im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, melden Sie das zeitnah. Sonst drohen Rückforderungen oder verschenkte Ansprüche.
Für Arbeitslosengeld lohnt ein Ordner mit Bescheiden der letzten zwei Jahre.
Bei Arbeitslosengeld reicht oft ein kurzer Anruf, wenn eine Frist unklar ist – schriftlich bestätigen lassen.
Wer Arbeitslosengeld zum ersten Mal durchrechnet, speichert das Ergebnis mit Datum – beim nächsten Mal spart das Zeit.
ALG 1 Schnellinfo
60 % Netto (67 % mit Kind). Online arbeitslos melden – nicht warten. Sperrzeit bei Eigenkündigung möglich.
ALG 1 Dauer
Bis 24 Monate je nach Alter. Danach Bürgergeld prüfen. Nebenverdienst 165 € frei.
Übergang planen
Drei Monate vor ALG-1-Ende Wohngeld oder Bürgergeld vorbereiten – Unterlagen sammeln, Miete und Einkommen aktualisieren.
Weiterbildung während ALG 1 kann über die Agentur gefördert werden – Bildungsgutschein früh anfragen.
Arbeitsbörse und Jobmails aktiv nutzen – Meldeversäumnisse können Leistungen kürzen.
Praxis im Alltag
Für Arbeitslosengeld gilt: lieber früh nachfragen als Fristen verpassen und später rückwirkend korrigieren.
Wer Unterlagen für Arbeitslosengeld digital ablegt, findet Bescheide und Fristen schneller wieder – ein einfacher Ordner reicht.
Bei Arbeitslosengeld lohnt es sich, nach jedem Schreiben der Behörde kurz zu notieren, was sich geändert hat.
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze: Sozialgesetzbuch III (SGB III); Sozialgesetzbuch X (SGB X) Verfahren.
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit nach Beitragszeiten (§ 136 SGB III). Höhe: 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts. Anspruchsdauer hängt von Alter und Beitragszeit ab.
Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes kann bei Bedürftigkeit Bürgergeld nach SGB II beantragt werden – nicht parallel.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Offizielle Quellen
Die folgenden Behörden und Gesetzestexte sind maßgeblich für die Einordnung:
Weitere Informationen: Quellen & Referenzen und Haftungsausschluss auf dieser Website.
- Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld (https://www.arbeitsagentur.de)
- SGB III Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/)