Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld (SGB II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland. Es trat am 1. Januar 2023 an die Stelle von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Zuständig ist das Jobcenter – entweder als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune oder als zugelassener kommunaler Träger (zkT).
Das Bürgergeld deckt den Regelbedarf (Nahrung, Kleidung, Haushaltsenergie, persönliche Hygiene) und die Kosten der Unterkunft (KdU). Zusätzlich können Mehrbedarfe, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder sowie Einmalbedarfe bewilligt werden.
Im Juni 2026 profitieren rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland von Leistungen nach dem SGB II. Die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2026 erneut angehoben.
Regelsätze Bürgergeld 2026 – alle Beträge
Die monatlichen Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB II (Stand 1.1.2026):
| Personengruppe | Regelbedarf/Monat | Änderung zu 2025 |
|---|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € | +12 € |
| Partner je Person in BG | 506 € | +11 € |
| Kind 0–5 Jahre | 357 € | +8 € |
| Kind 6–13 Jahre | 411 € | +9 € |
| Kind 14–17 Jahre | 467 € | +10 € |
| Erwachsene 18–24 im Haushalt der Eltern | 451 € | +10 € |
Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern
Beispiel: Familie Berger – 2 Erwachsene, Kind 8 Jahre (411 €), Kind 14 Jahre (467 €). Nettoeinkommen: 1.200 €. Warmmiete: 1.050 € (angemessen laut Jobcenter).
Regelbedarf: 2 × 506 € + 411 € + 467 € = 1890 €. KdU: 1.050 €. Gesamtbedarf: 2940 €. Abzüglich anrechenbares Einkommen (nach Freibeträgen ca. 960 €) ergibt sich ein monatlicher Anspruch von rund 1980 €.
Diese Rechnung ist vereinfacht. Im Bescheid werden Freibeträge für Erwerbseinkommen, Unterhaltsvorschuss und Kinderbetreuungskosten genau berechnet.
Kosten der Unterkunft (KdU)
Das Jobcenter übernimmt Miete und Heizkosten in angemessener Höhe. Maßgeblich sind die örtlichen Mietobergrenzen (z. B. in München deutlich höher als in Sachsen-Anhalt). Zu hohe Wohnkosten müssen nicht sofort gekürzt werden – eine Angemessenheitsfrist von 6–12 Monaten kann gewährt werden.
Nebenkosten, Warmwasser und Heizkosten werden gesondert betrachtet. Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung gibt es einen Mehrbedarf von 4,6 % des Regelbedarfs, bei zentraler 2,3 %.
- Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung bereithalten
- Heizkostenabrechnung nachreichen, sobald vorhanden
- Umzug nur mit vorheriger Zustimmung des Jobcenters
- Eigenheim: Bewirtschaftungskosten statt Miete
Vermögen und Schonvermögen
Im Bürgergeld gilt eine Vermögensfreigrenze von 40.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft während der ersten 12 Monate (Karenzzeit). Danach gilt das reguläre Schonvermögen: 15.000 € pro Person, 45.000 € für Partner, plus 15.000 € pro Kind.
Nicht angerechnet werden: angemessenes Altersvorsorgevermögen (Riester, Rürup, bAV), ein angemessenes Kraftfahrzeug pro erwerbsfähiger Person, Hausrat und die selbstgenutzte Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen.
Antrag stellen – Schritt für Schritt
1. Online über jobcenter.digital oder persönlich im Jobcenter. 2. Hauptantrag SGB II + Anlage KDU (Unterkunft) + Anlage EK (Einkommen) + Anlage VM (Vermögen). 3. Eingangsbestätigung aufbewahren. 4. Nachweise innerhalb von 2 Wochen nachreichen, falls nicht sofort verfügbar.
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis aller Haushaltsmitglieder, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnungen, Bescheide über andere Leistungen (Kindergeld, Unterhalt), ggf. Kontoauszüge aller Konten und Depots.
Häufige Fehler vermeiden
Verspäteter Antrag: Leistungen werden nur ab Antragsdatum gezahlt – nicht rückwirkend ab Arbeitslosigkeit. Nicht gemeldete Einkommensänderungen führen zu Rückforderungen. Fehlende Nachweise für Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehend) kosten bares Geld.
Viele Betroffene wissen nicht, dass Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder separat beantragt werden kann: Schulbedarf 195 €/Jahr, Klassenfahrten, Mittagessen, Teilhabe 15 €/Monat.
Bürgergeld und Arbeit: Was sich 2026 lohnt
Der Mindestlohn liegt bei 13.90 €/Stunde. Bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 2.412 € brutto – meist zu viel für volles Bürgergeld, aber ein Minijob bis 603 € kann sinnvoll ergänzen. Vom Minijob bleiben 100 € komplett anrechnungsfrei, darüber 20 % Freibetrag auf den Überschuss.
Viele Jobcenter bieten Weiterbildung über den Bürgergeld-Grundstock (BEG) an: bis zu 3 Jahre mit vollständiger Kostenübernahme. Das kann der effektivste Weg aus der Grundsicherung sein – prüfen Sie den Bildungsgutschein frühzeitig.
Bürgergeld und Arbeit 2026
Mindestlohn 13.90 €/h. Minijob bis 603 € mit Freibetrag. BEG-Weiterbildung bis 3 Jahre finanziert.
BuT für Kinder
Schulbedarf 195 €/Jahr. Klassenfahrt. Mittagessen. Teilhabe 15 €/Monat. Separat beantragen!
Praxis im Alltag
Wer Unterlagen für Bürgergeld digital ablegt, findet Bescheide und Fristen schneller wieder – ein einfacher Ordner reicht.
Bei Bürgergeld lohnt es sich, nach jedem Schreiben der Behörde kurz zu notieren, was sich geändert hat.
Viele Fehler bei Bürgergeld entstehen durch veraltete Kontodaten oder Adressen – einmal jährlich prüfen.
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei Hilfebedürftigkeit ohne Erwerbsfähigkeit.
Anspruch auf Bürgergeld setzt Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus (§ 7 SGB II). Der Regelbedarf richtet sich nach § 28 SGB II und der Regelbedarfs-Ermittlungsverordnung. Kosten der Unterkunft werden in angemessener Höhe übernommen (§ 22 SGB II).
Einkommen und Vermögen werden nach §§ 11–12 SGB II angerechnet. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt eine erhöhte Vermögensfreigrenze. Widerspruch gegen Bescheide ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 70 SGB X).
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters.
Offizielle Quellen
Die folgenden Behörden und Gesetzestexte sind maßgeblich für die Einordnung:
Weitere Informationen: Quellen & Referenzen und Haftungsausschluss auf dieser Website.
- Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld)
- SGB II Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/)