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Bürgergeld

Bürgergeld Wohnung & Miete – Kosten der Unterkunft

KdU beim Bürgergeld: Was zahlt das Jobcenter für Miete, Nebenkosten und Heizung? Angemessenheitsgrenzen, Umzug und Eigenheim.

Aktualisiert: Ratgeber · Tabellen · FAQ

Kosten der Unterkunft (KdU) erklärt

KdU umfasst alle Aufwendungen für Wohnen: Kaltmiete oder bei Eigentum Bewirtschaftungskosten, Heizung, Warmwasser (wenn zentral), Nebenkosten. Nicht enthalten: Strom, Telefon, Internet, GEZ – diese zahlen Sie aus dem Regelbedarf.

Das Jobcenter prüft die Angemessenheit Ihrer Wohnung anhand der Personenzahl und örtlicher Mietspiegel. Eine 3-Zimmer-Wohnung für eine Person kann als unangemessen gelten.

Mietobergrenzen (Beispiele 2026)

Die tatsächlichen Grenzen variieren nach Stadtviertel. Erfragen Sie die aktuelle Tabelle bei Ihrem Jobcenter.

Stadt1 Person2 Personen3 Personen
Berlin449 €543 €677 €
München890 €1.050 €1.280 €
Hamburg573 €695 €856 €
Köln520 €630 €780 €
Dresden380 €460 €570 €

Checkliste KdU-Antrag

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Anlage KDU:

  • Unterschriebener Mietvertrag (alle Seiten)
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Nachweis monatlicher Heizkostenvorauszahlung
  • Bei Eigenheim: Kreditverträge, Grundsteuerbescheid
  • Wohnungsgeberbestätigung (Formular Jobcenter)

Zu hohe Miete – was tun?

Überschreitet Ihre Kaltmiete die örtliche Obergrenze, kann das Jobcenter eine Angemessenheitsfrist von 6–12 Monaten gewähren. In dieser Zeit müssen Sie eine günstigere Wohnung suchen. Ein Umzug ist nur mit vorheriger Zustimmung möglich – beantragen Sie diese rechtzeitig mit Mietvertrag der neuen Wohnung.

Bei unzumutbarer Wohnung (Schimmel, Verkehrslärm ohne Ausweichmöglichkeit) kann eine Ausnahme geprüft werden. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und schriftlicher Mängelanzeige an den Vermieter.

Mietobergrenzen

Berlin 1-Person: ca. 449 € kalt. München: ca. 890 €. Ihre Stadt: Jobcenter-Tabelle anfordern. Zu hohe Miete: 6–12 Monate Frist zum Umzug.

Mietobergrenzen

Kaltmiete. Heizung extra.

Stadt1P2P
Berlin449 €543 €
München890 €1.050 €
Hamburg573 €695 €

Was gehört zur KdU – und was nicht

KostenartÜbernommen?Hinweis
KaltmieteJaBis zur Angemessenheitsgrenze
HeizungJaTatsächliche Kosten
Warmwasser (zentral)JaIn Nebenkosten
Nebenkosten (Wasser, Müll)JaNicht verbrauchsabhängig
StromNeinAus Regelbedarf
Internet, TelefonNeinAus Regelbedarf
GEZ/RundfunkbeitragNeinAus Regelbedarf

Umzug mit Jobcenter-Zustimmung

Ein Umzug ohne vorherige Zustimmung kann zur Kürzung der KdU führen. Beantragen Sie die Zustimmung schriftlich mit Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung und Begründung (z. B. zu hohe Miete, Unbewohnbarkeit, Familienzuwachs).

Das Jobcenter prüft: Angemessenheit der neuen Wohnung, Größe zur Personenzahl, Mietpreis im Vergleich zur Obergrenze. Bei drohender Kürzung wegen Übermiete kann eine Angemessenheitsfrist von 6–12 Monaten gewährt werden – nutzen Sie diese Zeit für die Wohnungssuche.

Eigenheim und Eigentumswohnung

Eigentümer erhalten keine Miete, sondern anerkannte Bewirtschaftungskosten: Kreditzinsen (nicht Tilgung), Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Instandhaltungspauschale. Die anerkannten Kosten sind oft niedriger als die tatsächlichen – rechnen Sie vorab mit dem Jobcenter.

Bei Eigentumswohnungen kommen Hausgeld und Instandhaltungsrücklage hinzu. Selbst genutztes Eigentum wird als Vermögen angerechnet, wenn der Wert die Freigrenzen übersteigt – in der Karenzzeit gelten 40.000 € pro Person.

Heizkosten und Nebenkostenabrechnung

Nach Erhalt der Jahresabrechnung reichen Sie diese beim Jobcenter ein. Nachzahlungen werden übernommen, wenn die Wohnung angemessen ist. Guthaben verrechnet das Jobcenter mit künftigen Leistungen. Bei überdurchschnittlichem Verbrauch kann eine Energieberatung angeordnet werden.

Tipp: Heizkosten per Abschlag monatlich gleichmäßig zahlen – das erleichtert die Budgetplanung. Strom und Internet müssen Sie aus dem Regelbedarf bestreiten. Für Stromkosten gibt es keinen separaten Mehrbedarf, außer bei medizinisch bedingtem Mehrverbrauch.

Untervermietung und WG

Untervermietung eines Zimmers muss beim Jobcenter gemeldet werden. Die Mieteinnahmen werden als Einkommen angerechnet, können aber die KdU senken, wenn weniger Wohnfläche benötigt wird. In Wohngemeinschaften zählen nur Vertragspartner der Bedarfsgemeinschaft.

Bei Trennung oder Auszug eines Partners ändert sich die Bedarfsgemeinschaft – melden Sie dies umgehend. Die Mietobergrenze passt sich der neuen Personenzahl an, was bei zu großer Wohnung einen Umzug nahelegt.

Mietminderung und KdU

Bei Mängeln (Schimmel, Heizungsausfall) können Sie die Miete mindern – das Jobcenter übernimmt nur die geminderte Kaltmiete. Reichen Sie die Mietminderungsanzeige und den neuen Betrag beim Jobcenter ein.

Bei drohender Kündigung wegen Mietrückstand: Jobcenter informieren. In vielen Fällen wird eine Ratenzahlung oder Nachzahlung aus Einmalbedarfen (Darlehen) geprüft.

Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter ausfüllen lassen – ohne dieses Formular verzögert sich die KdU-Bewilligung oft um Wochen.

Praxis zu Wohnung Miete

Viele Fehler bei Wohnung Miete entstehen durch veraltete Kontodaten oder Adressen – einmal jährlich prüfen.

Für Wohnung Miete gilt: lieber früh nachfragen als Fristen verpassen und später rückwirkend korrigieren.

Wer Unterlagen für Wohnung Miete digital ablegt, findet Bescheide und Fristen schneller wieder – ein einfacher Ordner reicht.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei Hilfebedürftigkeit ohne Erwerbsfähigkeit.

Anspruch auf Bürgergeld setzt Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus (§ 7 SGB II). Der Regelbedarf richtet sich nach § 28 SGB II und der Regelbedarfs-Ermittlungsverordnung. Kosten der Unterkunft werden in angemessener Höhe übernommen (§ 22 SGB II).

Einkommen und Vermögen werden nach §§ 11–12 SGB II angerechnet. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt eine erhöhte Vermögensfreigrenze. Widerspruch gegen Bescheide ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 70 SGB X).

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters.

Offizielle Quellen

Die folgenden Behörden und Gesetzestexte sind maßgeblich für die Einordnung:

Weitere Informationen: Quellen & Referenzen und Haftungsausschluss auf dieser Website.

  • Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld)
  • SGB II Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/)

Häufige Fragen (FAQ)

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wie hoch darf die Miete sein?

Das Jobcenter orientiert sich an örtlichen Mietobergrenzen (z. B. Berlin: ca. 449–600 € für 1 Person je nach Lage). Überschreitungen können befristet akzeptiert werden.

Werden Nebenkosten übernommen?

Ja, Nebenkosten die nicht selbst verbrauchsabhängig sind (Wasser, Müll, Hausmeister) gehören zur KdU. Strom und Internet müssen Sie vom Regelbedarf zahlen.

Darf ich umziehen?

Nur mit vorheriger Zustimmung des Jobcenters. Bei drohender Kürzung wegen zu hoher Miete kann ein Umzug in angemessene Wohnung verlangt werden.

Was ist mit Eigenheim?

Eigentümer erhalten Bewirtschaftungskosten statt Miete: Zinsen, Tilgung (begrenzt), Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung – nach anerkannten Pauschalen.

Heizkosten zu hoch – was tun?

Legen Sie dem Jobcenter die Abrechnung vor. Bei unangemessen hohem Verbrauch kann eine Beratung angeordnet werden. Grundsätzlich werden tatsächliche Kosten übernommen, wenn die Wohnung angemessen ist.

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